Allgemeine Geschäftsbedingungen:
DJ Em Kay
Inhaber: Manfred Kress
An der Röten 13
D-96193 Wachenroth
Tel: 0171-6833105
Fax: 09548-981533
Email: [email protected]
Web: www.dj-em-kay-franken.de
Steuer-Nummer: 123/1234/1234
Finanzamt Erlangen
§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem DJ und dem Veranstalter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des abgeschlossenen Booking-Vertrags gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Veranstalters erkennt DJ Em Kay nicht an, es sei denn, diesen hat DJ Em Kay ausdrücklich zugestimmt.
§2 Anfahrt
a) Der Veranstalter trägt Sorge, dass eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungs-Location möglich ist.
b) Zudem veranlasst der Veranstalter die Reservierung eines kostenlosen DJ-Parkplatzes am Veranstaltungsort.
c) Der Veranstalter kümmert sich auch um eventuell anfallende Zufahrt- Genehmigungen
(öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen: wie z.B. Fußgängerzonen u. Privatstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
§3 Anreisespesen / Nächtigungsspesen
a) Die Anfahrt zum Event ist in den angebotenen Paketen bis 75 KM inkludiert.
Ab einer einfachen Entfernung über 75 KM wird zusätzlich zur Gage 0,50 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Ab- und Anreisepunkt des DJs ist immer dessen Wohnort.
b) Sollte der Veranstaltungsort weiter als 150 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJs entfernt sein, so stellt der Veranstalter dem DJ ein Einbett- oder Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung. Alternativ wäre die Unterbringung in einer privaten Unterkunft.
§4 Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Sollte der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei sein, so stellt der Veranstalter von sich aus kostenlose Helfer zur Verfügung die beim Entladen des Fahrzeugs des DJs, sowie beim Tragen des Equipments bis in den Veranstaltungsraum und nach Beendigung des Auftritts beim Tragen des Equipments bis zum Fahrzeug u. beim Beladen zur Verfügung stehen. Gleiches gilt falls die Location über keinen nutzbaren Aufzug verfügt.
b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche (am besten mit dem DJ zusammen) so ein, dass sich diese direkt vor dem Arbeitsplatz des DJs befindet. Dies sollte auch idealerweise der Raum sein in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, wenn sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet. c) Der Veranstaltungsraum muss trocken, der Boden/Untergrund gerade, gut befestigt und staubfrei zu sein.
d) Der Platzbedarf des DJ-Equipments liegt, je nach Auswahl Paket, zwischen 5 und 12 qm. Der Veranstalter sorgt dafür, dass die benötigte Fläche vor dem Aufbau der Technik frei geräumt zur Verfügung steht.
e) Sollte der Veranstalter bestimmen, dass der DJ im Freien spielen soll, so trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie unter §4 Absatz c) der AGB beschrieben. Zudem muss der Arbeitsplatz großzügig überdacht sein. Das DJ-Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung, Hagel/Regen und starkem Wind geschützt sein. Sollte es absehbar sein, dass die Temperaturen während des Auftritts nahe 10 Grad C° fallen, so sorgt der Veranstalter für einen einigermaßen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ u. sein Equipment.
§5 Technische Anforderungen
a) Für die Technik des DJs wird eine Stromversorgung (220 V Steckdose) benötigt, welche . nach VDE installiert worden sein muss und über eine eigene Absicherung verfügt! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal aus welchem Grund) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Anlage und somit die Dienstleistung sofort einstellen.
b) Sollte die Technik für die Veranstaltung vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes gestellt werden, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden, auch solche nicht die durch Bedienfehler verursacht werden. Die Haftung für die Technik des Veranstalters/Inhabers liegt alleine beim Veranstalter. c) Der Veranstalter/Inhaber des Veranstaltungsraums und die Gäste haben keine Befugnis die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
§6 Licht- und Tonanlage
a) Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches hohen Anforderungen entspricht.
b) Die Auflistung der Musik- und Lichtanlage wird dem Angebot, bzw. dem Booking-Vertrag beigefügt.
c) Sollten für die Veranstaltung Stromkosten erhoben werden, die durch den Energieverbrauch der DJ-Anlage verursacht werden, trägt diese der Veranstalter.
§7 Schäden an der Technik und Haftung
Ab dem Moment, wo der DJs am Veranstaltungsort seine Technik aufgebaut hat, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert /
Reparaturpreis. Auch dann, wenn Dritte, z. B. seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste auf irgendeine Weise verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Reinigung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.
Ich empfehle dem Veranstalter eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen. Sonst müsste er für eventuelle Schäden persönlich haften.
§8 Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte dieser dafür von dritter Seite belangt werden.
§9 Gültigkeit erstellter Angebote
Erstellte Angebote des DJs verlieren nach 6 Wochen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.
§10 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung des DJs ist nicht möglich! Mündliche oder schriftliche Zusagen, auch per Mail ohne eine Buchungsbestätigung / ohne einen Booking-Vertrag seitens des DJs führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.
§11 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich (auch per Mail o. Fax) zusagen und/oder den Booking-Vertrag unterschrieben haben. Erst dann wird der Vertrag endgültig und Sie erhalten von mir eine Buchungsbestätigung. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGBs.
§12 Musikauswahl
Der DJ bespricht mit dem Veranstalter den ausgehändigten Musikfragebogen. Die Wünsche des Veranstalters werden berücksichtigt. Jedoch ist der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Die Gäste können sich Musik beim DJ wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche (diplomatisch) abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf. Er spielt wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise Hintergrundmusik ab.
§13 Auftrittsdauer / Verlängerungsstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt, wie im Booking-Vertrag vereinbart, je nach ausgewähltem Equipment, etwa zwei Stunden vor Auftrittsbeginn durch den DJ. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Laufen der Musik, bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt und endet wie in der verbindlichen Buchung / im Booking-Vertrag vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer.
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene halbe Auftrittsstunde wird mit zusätzlichen 35 €uro verrechnet. Ein Anspruch auf Fortsetzung einer Live-DJ-Tätigkeit besteht nicht, wenn die Gäste über eine Stunde nicht mehr auf der Tanzfläche waren. Das generell späteste Veranstaltungsende ist 5 Uhr. Nebenabreden können jedoch vor der Veranstaltung schriftlich per Mail / Fax vereinbart werden.
§14 Zahlungskonditionen
a) Anzahlung: 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% per Überweisung an die angegebene Bankverbindung des DJs fällig.
b) Der Rest der Gage muss bar am Veranstaltungstag, während oder nach der Veranstaltung, nach Rechnungslegung durch den DJ, gezahlt werden. Die Gage ist laut Angebot, ausgenommen bei Firmen und Vereinen, immer inkl. der gesetzlichen USt. Der DJ quittiert die Zahlung.
d) Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 6 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt. §15 Bei Stornierungen seitens des Veranstalters
Bei einer Stornierung von 4 Wochen vor dem Eventbeginn zahlt der Veranstalter dem DJ 50% der Auftragssumme, Stornierung bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme und bei einer Stornierung von weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme.
§16 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich der DJ einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen.
§17 Widerrufsbelehrung
Widerrufbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§18 Sonstige Bestimmungen
a) Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit.
b) Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ.
c) Als Gerichtsstand gilt der Wohnort des DJs sowie geltendes deutsches Recht.
d) Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen.
e) Das Auslegen von Flyern / Visitenkarten ist dem DJ gestattet.
f) Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte.
g) Eventuell anfallende Kautionen sind ebenso Sache des Veranstalters. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!